THOMAS VON CHAMIER
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht, Arzthaftungsrecht, Landwirtschaftsrecht,
- Rechtsanwalt seit 1995
- Fachanwalt seit 2000
- Seminartätigkeiten und Veröffentlichungen
BETREUT UND BERÄT
- bei allen familiengerichtlichen Verfahrenangehende Eheleute
- bei der Gestaltung von Eheverträgen
- Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften bei der Vereinbarung von Regelungen für ihr Zusammenleben
BETREUT UND BERÄT Eheleute in Krisensituationen z. B. in Fragen
- der Scheidung
- des Trennungs-, Kindes-, und Geschiedenenunterhaltes
- der elterlichen Sorge
- des Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrechts
- der Ehewohnung, des Hausrats und der Vermögensauseinandersetzung
- der Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
SCHWERPUNKTE IM Arzthaftungsrecht: Bei möglichen Behandlungsfehlern: Einleiten notwendiger Schritte zur Aufklärung und zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen.
SCHWERPUNKTE IM Landwirtschaftsrecht: Beratung und Vertretung von Landwirten, besonders auch bei ehe- und erbrechtlicher Fallgestaltung.
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