THOMAS VON CHAMIER

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht

Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht, Arzthaftungsrecht, Landwirtschaftsrecht,

  • Rechtsanwalt seit 1995
  • Fachanwalt seit 2000
  • Seminartätigkeiten und Veröffentlichungen


BETREUT UND BERÄT

  • bei allen familiengerichtlichen Verfahrenangehende Eheleute
  • bei der Gestaltung von Eheverträgen
  • Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften bei der Vereinbarung von Regelungen für ihr Zusammenleben

BETREUT UND BERÄT Eheleute in Krisensituationen z. B. in Fragen

  • der Scheidung
  • des Trennungs-, Kindes-, und Geschiedenenunterhaltes
  • der elterlichen Sorge
  • des Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrechts
  • der Ehewohnung, des Hausrats und der Vermögensauseinandersetzung
  • der Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen


SCHWERPUNKTE IM Arzthaftungsrecht: Bei möglichen Behandlungsfehlern: Einleiten notwendiger Schritte zur Aufklärung und zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen.

SCHWERPUNKTE IM Landwirtschaftsrecht: Beratung und Vertretung von Landwirten, besonders auch bei ehe- und erbrechtlicher Fallgestaltung.


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Hammer Straße 39
48153 Münster

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